Dr. Friedrich Reitzig, Pfr.i.R.
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Leserbrief 2 zu ... und wir dachten ...

Deutsches Pfarrerblatt 2/2013

 

Scharfsinnig und belesen stellt Andreas Dreyer das Wegbrechen des Pfarrernachwuchses in der EKD dar.  Man sollte aber einen weiteren Mosaikstein hinzufügen: Die durch den Wartestand und die Ungedeih-lichkeit im Pfarrerdienstrecht ausgehende Rufschädigung. Sie war frei-lich bisher noch nie Gegenstand irgendeiner Untersuchung. Warum wohl nicht?

Diese Rufschädigung war 60 Jahre lang ein Tabuthema. Die Betroffenen trauten sich nicht darüber zu reden, die Kollegen schwiegen verschämt und redeten nur hinter vorgehaltener Hand darüber. „Es muss ja was dran sein, wenn ein Pfarrer seine Stelle verliert und keine Gründe ge-nannt werden, der muss doch Dreck am Stecken haben“, so des Volkes Meinung. Erst mit Beginn des neuen Jahrhunderts wurde dieses Tabu dank des Mutes des Deutschen Pfarrerblatts gebrochen. Die  Betrof-fenen versteckten sich nicht mehr, wehrten sich juristisch, suchten zum Entsetzen der Kirchenleitungen die Öffentlichkeit. Das hatte allerdings zur Folge, dass das Ansehen nicht nur der Kirche sank, sondern auch die Attraktivität des Pfarrberufs schwand. Wer ergreift schon einen Beruf, bei dem er schutzlos Mobbing ausgesetzt ist? Der in dieser Zeitschrift geführte Diskurs zum Wartestand führte allerdings nicht zu einer Kor-rektur. Der Staat, bei dem die Kirche in der Zeit des Dritten Reiches ihr Gesetz weitgehend abgeschrieben hatte, beeilte sich nach dem Krieg rasch, diese Bestimmungen aufzuheben, während die Kirche jetzt erst recht flächendeckend den Wartestand einführte und bis heute munter fortschreibt.

Hatte er sich doch geradezu als ideales Instrument der Stellenbewirt-schaftung (siehe z.B. Dt.PfBl. 2/2010 „Wartestand – ein unrühmliches Kapitel kirchlicher Personalplanung“) herausgestellt und er wird sich in Zukunft dazu eignen, die fragwürdigen Ziele einer „Kirche der Freiheit“ durchzusetzen.

 

Hans-Eberhard Dietrich

Richard-Albrecht-Weg 1

70469 Stuttgart

 

 

 

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