Dr. Friedrich Reitzig, Pfr.i.R.
Dr. Friedrich Reitzig, Pfr.i.R.

Herzlichen Glückwunsch zum 65.

So könnte man einem gratulieren, der sich in den Ruhestand verabschiedet. Ein Arbeitsleben liegt hinter ihm, -Gelungenes und weniger Gelungenes. Nun darf man es in jüngere Hände legen und einen neuen Lebensabschnitt beginnen, -einen, wie viele meinen, in dem man all das nachholen und noch erleben kann, was einem bisher nicht möglich war oder entgangen ist. Ruhestand steht für Freiheit und ein selbstbestimmtes Leben. Endlich keine Termine mehr! Oder doch? Man denke nur an den Satz: Rentner haben keine Zeit. Offenbar ist’s also mit der vermeintlichen Freiheit nicht so weit her, oder sollte man besser sagen, wir können sie nicht ertragen und füllen unsere freie Zeit mit neuen, wenn auch anderen Terminen auf.

 

Doch der, dem der obige Glückwunsch gilt, darf nicht in Ruhestand gehen, wenngleich wir dankbar sein dürfen, dass wir ihn bzw. es schon so lange haben. Ich denke an unser Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde und seither unseren Alltag bestimmt. Ich für mein Teil kenne nichts anderes als das Grundgesetz und habe es schätzen gelernt, -besonders durch die Erfahrungen, die ich über viele Aufenthalte in der einstigen DDR gesammelt habe. Sie haben mir gezeigt, wie gut und wertvoll es ist, dass wir durch unser Grundgesetz in einem rechtsstaatlichen Gemeinwesen leben dürfen. Gewiss, auch unser Grundgesetz hat seine schwachen Seiten, aber wir alle haben die Möglichkeit, es verbessern zu helfen, und dürfen uns im Fall von Rechtsverstößen und Unrecht, das uns widerfährt, auf dasselbe berufen und mit seiner Hilfe um unser Recht kämpfen, auch wenn böse Zungen behaupten, -die manches Mal leider auch noch in ihrer Meinung bestätigt werden-, vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand. Und das ist durchaus nicht positiv gemeint, sondern als Zeichen von Willkür und Rechtsunsicherheit und damit in absolutem Gegensatz zu Gott. Und dennoch gilt, man ist dort in Gottes Hand, aber eben nicht im Sinn jener polemischen Anmerkung, sondern im Sinn des Grundgesetzes, das uns weitgehende Rechtssicherheit beschert und beschert hat und damit Frieden und Wohlstand. Insofern haben wir allen Grund mit unserem Jubilar zu feiern und ihm für seine Lebensleistung dankbar zu sein.

 

Vielleicht fällt es mir als Pfarrer besonders leicht hierfür dankbar zu sein, denn nicht nur als Bürger sind wir Nutznießer des Grundgesetzes und Empfänger seiner Segnungen, sondern auch als Glieder unserer Kirche, besonders wenn sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Ihnen wird vom Grundgesetz ein großer Freiraum zu gewiesen, den sie in Eigenverantwortung ausgestalten sollen und dürfen. Dass dies so ist, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Stück Vertrauensvorschuss, den die Verfassungsväter den Kirchen entgegengebracht haben. Ihm haben sie sich nun auch immer wieder neu würdig zu erweisen, -besonders, wo sie/wir aufgrund von Skandalen Grund zur Kritik geben. Denn Kirche ist nicht nur eine Institution, sondern eine Gemeinschaft, -nach dem Glaubensbekenntnis die „Gemeinschaft der Heiligen“. Als solche sind wir nach außen gefordert, so zu leben, dass man die Kirche(n) als glaubwürdig und hilfreich erlebt, und nach innen, dass wir unser Teil dazu beitragen, dass Kritikwürdiges schnell und umfassend beseitigt wird, ohne den Eindruck zu erwecken, es würde unter den Teppich gekehrt. Das Grundgesetz bietet uns dazu vielfache Möglichkeiten, -schon allein dadurch, dass es die freie Meinungsäußerung ebenso schützt wie die Glaubenspraxis.

 

Damit dies so bleiben kann, wünsche ich unserem Jubilar ein langes Leben und damit eine bleibende Rüstigkeit, ja ein Stück „vom ewigen Leben“.

 

Kurseelsorger Pfr. Friedrich Reitzig

 

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